Endlos-Turbo-Zertifikat auf Rheinmetall AG / Call

ISIN: DE000LX5P238 | WKN: LX5P23
1,5850+0,1850 +13,21 % 13:15:19
 
Geld
1,5700
Stück: 2.500
Brief
1,6000
Stück: 2.500

Quotes

ZeitStückGeldBriefStück
Hinweis: 7,12-fache Partizipation an steigenden Kursen. Ein Knock-Out Ereignis tritt ein, wenn Rheinmetall AG die StopLoss-Barriere von 999,79 EUR berührt.

Stammdaten

Turbo-Art
Open End Turbo ohne Stop-Loss
Turbo-Typ
Call
Basispreis
999,789 EUR
Stop Loss
999,789 EUR
Basiswert
Rheinmetall AG
Bezugsverhältnis
0,01
Quanto
Nein

Handelsinformationen

Bewertungstag
Open End
Letzter Handelstag (außerbörslich)
-
Ausübungstyp
Amerikanisch
Abwicklungsart
cash
Automatische Ausübung
Ja
Handelszeit
07:30-23:00 Uhr

Kennzahlen

Hebel
7,12x
Abstand StopLoss
-139,6111 EUR
Abstand StopLoss
-12,25 %
Abstand Basispreis
0,000 EUR
Aufgeld
0,02 %
Spread
0,0300 EUR

Basiswert

1.138,4000 €
+1,65 %

Restlaufzeit
open-end

Die Top Produkte auf Rheinmetall AG

WKN Typ Strike StopLoss Hebel Fälligkeit BV
Call
1.050,000 EUR
1.050,000 EUR
10,22x
15.06.2026
0,01
Call
1.050,000 EUR
1.050,000 EUR
9,86x
08.12.2026
0,01
Call
1.000,000 EUR
1.000,000 EUR
7,10x
15.06.2026
0,01
Call
1.000,000 EUR
1.000,000 EUR
6,91x
08.12.2026
0,001
Call
1.000,000 EUR
1.000,000 EUR
6,84x
08.12.2026
0,01

Alternative Produkte

79
54

Anlageidee

Dieser Open-End Knock-Out Optionsschein (Call) bezieht sich auf den Basiswert Rheinmetall AG und hat eine unbegrenzte Laufzeit. Es handelt sich um ein Hebelprodukt, d.h. der Anleger partizipiert überproportional an der positiven und negativen Entwicklung des Basiswertes. Das Produkt ist mit einer Knock-Out Schwelle bei 999,7889 EUR ausgestattet. Durchbricht der Basiswert während der Laufzeit die Knock-Out Schwelle wird das Produkt ausgeknockt und verfällt sofort wertlos. Der Anleger hat während der Laufzeit an festgelegten Terminen ein Ausübungsrecht. Bei Ausübung berechnet sich die Rückzahlung durch die Differenz zwischen dem Kurs des Basiswertes und dem Basispreis von 999,7889 EUR bereinigt um das Bezugsverhältnis von 0,01. Der Emittent hat das Recht den Optionsschein unter Einhaltung einer Frist zu kündigen.